e5 Programm


Marktgemeinde Grödig ist energieeffizienteste Gemeinde im Bundesland Salzburg

Beim Salzburger Energie-Gemeindetag am 12. Oktober 2022 in Hallein wurde der Marktgemeinde Grödig zum wiederholten Male das 5. e verliehen. Dies ist die größte Auszeichnung, die eine Gemeinde erhalten kann. Mit einem Umsetzungsgrad von 82,6% hat sich Grödig an die Spitze der Salzburger Gemeinden gesetzt.

Was ist das e5-Programm?

Das e5-Programm unterstützt Gemeinden dabei, ihre Energieeffizienz und den Anteil regionaler, erneuerbarer Energie zu erhöhen. Damit leisten sie einen entscheidenden Beitrag zum Klimaschutz und sparen Ressourcen ein. Bürger und Unternehmen werden angesprochen und mit eingebunden.
 Neben den eigenen kommunalen Gebäuden und Anlagen werden energierelevante Themen wie Raumordnung, Mobilität, Energieerzeugung und Förderungen behandelt.

Hohen Stellenwert haben Kooperationen mit anderen e5-Gemeinden, Schulen und Betrieben. Öffentlichkeitsarbeit und Bewusstseinsbildung wird durch Information und Aktionen unterstützt.
Im Bundesland Salzburg nehmen 38 Gemeinden am e5-Programm teil, sie werden vom Salzburger Institut für Raumordnung und Wohnen (SIR), gefördert vom Land Salzburg betreut.

Grödig investiert viel in die Energieeffizienz und es zahlt sich aus. Vor allem mit diesen Projekten konnten wir punkten:

  • Sanierung Seniorenwohnheim: LED-Beleuchtung, PV-Anlage
  • Neubau Kindergarten Fürstenbrunn: Dämmung mit Schafwolle
  • Elektro-Fahrzeuge im Gemeindefuhrpark
  • Förderung und Ausbau des Öffentlichen Verkehrs (Linie 5)
  • Verkehrsberuhigung im Ortszentrum mit Begegnungszone
  • Erweiterung der Volksschule Grödig in Holzbauweise
  • Repair Café 2x jährlich
  • Geh- und Radwegerschließungen: Hirscheninsel, Eichet L104 (bei der Pflegerbrücke)
  • Umsetzung unseres Verkehrskonzeptes mit Reduzierung und Vereinheitlichung der Geschwindigkeitsbeschränkungen
  • Ausbau der Kurzparkzonen
  • Phasenweise Umstellung der Straßenbeleuchtung auf LED und Absenkung der Beleuchtung in den Nachtstunden
  • Erweiterung der Volksschule Grödig in Holzbauweise

 „Wir haben es geschafft, unseren bereits sehr hohen Standard zu erhalten und nun gilt es, bereits umgesetzte Projekte weiterzuführen. Aber wir ruhen uns nicht auf unseren Lorbeeren aus, sondern planen und prüfen bereits einige weitere Projekte zum Wohle unseres Klimas“, so Bürgermeister Herbert Schober über die e5-Maßnahmen der Marktgemeinde Grödig.

In Planung befindet sich:

  • Geh- und Radwegerschließungen wie zum Beispiel Drachenlochstraße – Hochthronstraße, Kooperation mit Walking Space, Themenwanderwege
  • Begegnungszone in Planung beim neuen Marktplatz
  • Wasserkraftwerk Almkanal
  • Die Gründung der EEG Erneuerbaren Energiegemeinschaft Grödig

Weitere Informationen:
https://www.groedig.at/Unsere_Gemeinde/Unser_Ort/e5_Gemeinde
www.e5-salzburg.at
https://www.groedig.at/e5_Programm_Mobilitaet
https://www.salzburg.gv.at/dienststellen/sonstige-einrichtungen/sir
 

Eine Person, die einen großen schwarz-weißen Gegenstand vor einem Fenster hältBürgermeister Herbert Schober freut sich über die Auszeichnung. Quelle: Marktgemeinde Grödig


Ein Bus fährt die Straße hinunterDie Linie 5 auf dem Weg von Grödig in die Stadt Salzburg. Quelle: Salzburg AG


e5 VerleihungDie Delegation aus Grödig freut sich über die Wiederverleihung der 5e beim Energie-Gemeindetag am 12. Oktober 2022 in Hallein. Auf dem Bild vlrn: LH Stv. Heinrich Schellhorn, Vizebürgermeister. Mag. Manfred Jenni, Gemeindevertreter DI Heinz Schierhuber, Mitglied des Grödiger e5-Teams, Amtsleiter Ing. Gerhard Freinbichler, DI Helmut Strasser vom SIR.


Förderungen Bustickets der Marktgemeinde Grödig 2025

Die Gemeindeförderung für Einzeltickets soll für maximal 15 Einzelfahrten im Jahr gewährt werden und damit ein reduzierter Tarif auf 1€ je Ticket für Grödig – Salzburg Kernzone oder Fürstenbrunn – Salzburg Kernzone oder Fürstenbrunn – Grödig angeboten werden.

Die Förderung ist für alle Bürger ab 18 Jahren (ausgenommen für Super s`Cool Card, U26) mit aufrechtem Hauptwohnsitz in Grödig während des Förderungszeitraumes vorgesehen und im Nachhinein innerhalb von 6 Monaten nach Ablauf der Gültigkeit der Jahreskarte unter Vorlage dieser im Bürgerservice zu beantragen.

Bei Bezug einer weiteren Förderung z.B. durch den Dienstgeber darf für den Ticketpreis nicht Null unterschritten werden und wird die Gemeindeförderung entsprechend reduziert gewährt.

Es wird jeweils nur eine Förderungskategorie pro Jahr gewährt. Mehrfache Inanspruchnahmen werden gegengerechnet oder müssen zurückgezahlt werden. 

Zur Förderung der Grödiger Wirtschaft wird die jeweilige Förderung nur in Form von “Grödigern“ vergütet.


NormaltarifGemeinde FörderungReduzierter TarifAnmerkungen
(jeweils nur bei Hauptwohnsitz)
Einzelfahrten
2 Zonen
€ 3,40€ 2,40€ 1,00Fürstenbrunn, Grödig oder St. Leonhard - Stadt Salzburg (max. 15 Einzeltickets pro Jahr und Person)
Einzelfahrten
2 Zonen
€ 3,40€ 2,40
€ 1,00Fürstenbrunn - St. Leonhard (max. 20 Einzeltickets pro Jahr und Person)


Klimaticket Salzburg
Klimaticket Österreich
Klimaticket Österreich (Senioren, Jugend, Spezial)
€ 393,00
€ 1.179,30
€ 884,20
€ 120,00€ 273,00
€ 1.059,30
€ 764,20
Die Förderung wird nach Ablauf des Tickets ausbezahlt
Klimatickets Salzburg für Senioren, U26 und Spezial€ 295,00€ 80,00€ 215,00Die Förderung wird nach Ablauf des Tickets ausbezahlt
Super S'Cools Card€ 96,00€ 50,00€ 46,00Die Förderung wird nach Ablauf des Tickets ausbezahlt
Semesterticket für Studierende
€ 50,00 pro Semester
österreichweit

Weitere Vorverkaufskarten für die Stadtkernzone + 1 Außenzone sollen bei Vertriebspartner erworben werden und werden diese mit 0,50€/Ticket durch die Gemeinde gefördert. Vertriebspartner erhalten 0,10€/Ticket Provision.

Normalpreis: 3,40€, Verkaufspreis: 2,90€

Förderung von Maßnahmen zur Reduzierung des Energieverbrauches (Zusätzlich zu den Förderungen des Bundes, des Landes und der Industrie/Importeure/Gewerbe oder des Handels)

Heizungsumstellungen bei Bestandobjekten

  1. Der Einbau einer neuen Holzzentralheizung (z.B. Stückholzkessel, Holzpelletsheizung, automatische Hackschnitzelheizung, Kachelofen) wird pauschal mit € 300,-- gefördert, wenn diese Anlage den Richtlinien der Salzburger Landesförderung Technische Richtlinien für Scheitholzheizungen entspricht. Es dürfen nur Feuerungsanlagen eingebaut werden die das Österreichische Umweltzeichen Richtlinie UZ37 (www.umweltzeichen.at) „ Holzheizungen“ vom 01. Jänner 2008 erfüllen.

  2. Für die Errichtung einer thermischen Solaranlage oder Photovoltaikanlage für Raumheizung und Warmwasseraufbereitung wird eine Förderungspauschale von € 300,-- für ein Ein- und Zweifamilienhäuser und von € 800,-- für Wohnanlagen mit mindestens 3 Wohnungen gewährt, wenn die Anlage den Förderungskriterien für thermische Solaranlagen und für Photovoltaikanlagen für Privathaushalte und Landwirtschaft der Salzburger Landesregierung entspricht.

  3. Anschluss an ein Biomasse-Nahwärmenetz: Für den Anschluss an ein Biomasse-Nahwärmenetz wird ein einmaliger Zuschuss von € 500,-- gewährt.

  4. Gebäudesanierungen (lt. Beschlussfassung GV 23.6.2021)

Förderungswerber

Zur Inanspruchnahme dieser Förderung berechtigt sind die Eigentümer von Wohngebäuden und die Eigentümer von betrieblichen Anlagen im Gemeindegebiet von Grödig. Bei Wohngebäuden kann im Falle der schriftlichen Zustimmung des Eigentümers die Förderung auch von Hauptmietern in Anspruch genommen werden. Eine Förderung nach § 2 (Z. 1. – 4.) wird nicht gewährt für Betriebswohnungen und Wohngebäuden im Eigentum von Wohnbaugenossenschaften.

  1. Vor Durchführung der förderbaren Maßnahme ist eine Energieberatung in Anspruch zu nehmen. Diese kann von der Energieberatung der Salzburger Landesregierung oder von einem befugten technischen Büro durchgeführt werden. Das Ergebnis der Energieberatung ist in schriftlicher Form dem Förderungsantrag beizulegen.
  2. Förderungsansuchen sind längstens drei Monate nach der Durchführung (Rechnungslegung) beim Gemeindeamt Grödig einzureichen.
  3. Für alle förderbaren Maßnahmen ist bei der Einreichung eine Funktionsbestätigung entweder als Bestandteil der Rechnung oder gleichzeitig mit dieser vorzulegen. Davon ausgenommen sind förderbare Maßnahmen gemäß § 2 Z. 2 - 4, für welche mit dem Ansuchen eine Materialbestätigung vorzulegen ist.
  4. Die Auszahlung der Förderung erfolgt nach Vorlage der geforderten Nachweise auf Empfehlung des Umweltausschusses und auf Grund eines Beschlusses der Gemeindevorstehung nach Maßgabe der vorhandenen Mittel.
 Die erteilten Zuschüsse sind vom Förderungswerber zurückzuerstatten, wenn
  1. (a) die Förderung aufgrund wesentlicher unrichtiger und unvollständiger Angaben des Förderungswerbers erlangt worden ist,
  2. (b) die Förderung widmungswidrig verwendet wird,
  3. (c) die Bedingungen und Auflagen dieser Richtlinien aus Verschulden des Förderungswerbers nicht erfüllt werden.
  4. (d) die Anlage nicht mindestens 10 Jahre hindurch ab Auszahlung widmungsgemäß verwendet wird. 

Förderung von Kinder-Fahrradanhängern, Lasten-Fahrradanhänger und Lastenfahrrädern

Seitens der Gemeinde wird ein Zuschuss in Höhe von 25% für Kinder-Fahrradanhänger und Lasten-Fahrradanhänger (max. € 150,00 pro Haushalt bzw. Betrieb der in Grödig ansässig ist) und Lastenfahrräder (max. € 300,00 pro Haushalt bzw. Betrieb der in Grödig ansässig ist) gegen Vorlage eines Antrages und der Rechnung gewährt. Gefördert werden Fahrradanhänger und Lasträder die ausschließlich bei Händlern in den Bezirken Salzburg Stadt, Salzburg Umgebung und Hallein angekauft werden. Die Ausbezahlung der Förderung erfolgt erst nach nachweißlicher Anbringung eines dafür vorgesehenen Aufklebers (Fotodokumentation) der von der Gemeinde zur Verfügung gestellt wird. Der Aufkleber muss dauerhaft und gut ersichtlich am Fahrradanhänger bzw. Lastenfahrrad aufgeklebt werden.

Die Förderung wird solange gewährt, bis das dafür vorgesehene Budget aufgebraucht ist.

e5 Tipps: Förderungen für Solarthermie und PV

Das Jahr 2024 bringt neue und attraktive Förderungen für Photovoltaik und Solarthermie. Die Landesförderungen gelten für die Nachrüstung auf bestehenden Gebäuden mit überwiegender Wohnnutzung. Förderungen von Bund und Land können kombiniert werden.

Förderungen für Solarthermie auf Wohngebäuden
Bund: Wird eine Öl- oder Gasheizung durch eine erneuerbare Wärmelösung ersetzt, gibt es für die Ausstattung mit einer solarthermischen Anlage einen Bonus von 2.500 Euro.

Land Salzburg: Bis zur einer Anlagengröße von 7 m2 wird für Solarthermie eine Förderung von 250 Euro pro m2 gewährt, darüber liegt der Fördersatz bei 100 Euro pro m2.

Förderungen für Photovoltaik auf Wohngebäuden
Bund: Anlagen bis 35 kWp mit oder ohne Batteriespeicher sind seit Beginn 2024 von der Umsatzsteuer befreit. Für größere Anlagen sind Investitionszuschüsse vorgesehen, die bei Fördercalls zu beantragen sind. Details dazu sind noch in Ausarbeitung.

Land Salzburg: Wird die PV-Anlage als Einzelmaßnahme errichtet, gibt es bis zu einer Größe von 10 kWp einen Fördersatz von 200 Euro pro kWp. Bei größeren Anlagen sinkt für jene Anlagenteile, die 10 kWp übersteigen, der pauschale Fördersatz pro kWp.

Landesförderung für Sanierung mit Solarthermie oder Photovoltaik 

Wird auf einem Wohngebäude, das mehr als fünf Jahre alt ist, eine Photovoltaikanlage oder eine Solarthermie errichtet und gleichzeitig auch eine andere Maßnahme zur Energieeinsparung umgesetzt (bspw. Austausch der Fenster oder Dämmung der oberen Geschoßdecke), ist eine attraktive Förderung über die „Wohnbauförderung-Sanierung“ des Landes möglich. Der Fördersatz beträgt bei Vorlage eines Energieausweises 20 Prozent der Gesamtkosten. Wird für das Gebäude ein guter Energiekennwert erreicht, erhöht sich der Fördersatz auf 30 Prozent. Mit Zuschlagspunkten ist eine noch höhere Förderung möglich.

Informationen zur Landesförderung:

Energieförderung (für Einzelmaßnahmen):
https://www.salzburg.gv.at/themen/energie/energiefoerderung

Wohnbauförderung-Sanierung (für mehrere Energie-Maßnahmen): https://www.salzburg.gv.at/bauenwohnen_/Seiten/sanierungsfoerderung.aspx

Viele Gemeinden unterstützen die Nachrüstung von Solar- oder PV-Anlagen zusätzlich mit einer Förderpauschale. Informationen dazu finden sich auf den Gemeinde-Websites.

er Tipps: Energie der Sonne nutzen

Solarwärme im Haushalt nutzen
Wer ein Wohnhaus mit passender Ausrichtung besitzt, kann das Warmwasser ohne großen Aufwand über Sonnenenergie erzeugen. Die Energieausbeute ist bei Solarthermie doppelt so hoch wie bei Photovoltaik. 2 m2 Paneelfläche pro Person reichen aus, um den jährlichen Warmwasserbedarf zu einem Großteil solar abzudecken.

Warmwasser für den Spaß im Pool
Ist bereits eine Solaranlage mit größerem Pufferspeicher im Haus vorhanden, so kann diese vom Frühjahr bis in den Herbst auch das Schwimmbad erwärmen. Die Auslastung der Solarthermie wird damit nochmals verbessert. Als Alternative bietet sich eine Absorberanlage an, die kostengünstig auf einem Nebengebäude verlegt werden kann. Auch eine Solardusche im Garten ist eine feine Sache, die wenig Geld kostet.

Sonnenenergie wird zu Strom
Mit Photovoltaik wird die Dachfläche oder ein Carport zum Mini-Kraftwerk. Der Eigenstrom ist gut im Haushalt oder bei der e-Ladestation eingesetzt. Manche Geräte kann man nach Zeit steuern. Dieser Solarstrom kommt ohne Netzgebühren aus. Werden alle Förderungen ausgeschöpft, sind die Installationskosten in vernünftigen Zeiträumen wieder eingespielt.

Solarstrom einspeisen oder umwandeln
 Gibt es mehr Strom aus der Photovoltaik als aktuell benötigt wird, so ist die Netzeinspeisung eine stetige Einnahmequelle. Manchmal ist die Umwandlung in Wärme über einen Heizstab die bessere Alternative. Batteriespeicher im privaten Haushalt rechnen sich bei genauer Betrachtung aller Kosten und dem erzielbaren Nutzen nur selten.

Photovoltaik im Kleinformat
Viele Menschen können keine Dachflächen für die Solarernte nutzen, weil sie in Mehrparteienhäusern wohnen. Hier sind kleinere Anlagen am Balkon ein Weg, um selbst Strom zu erzeugen. Ob es sich auszahlt, muss genau berechnet werden. In einer Gartensiedlung ohne Stromnetz bringt ein PV-Paneel ein Stück Selbstversorgung.

Solarnutzen ohne große Technik
Es gibt auch einfache Möglichkeiten, die solare Einstrahlung in Form von Wärme direkt zu nutzen: Die Wäsche trocknet bekanntermaßen bei Sonnenschein am besten. Solar-Dörrschränke für Obst, Gemüse oder Kräuter sind für den Selbstbau erhältlich.