KontaktMarktgemeinde GrödigDr. Richard Hartmann Straße 15082 Grödig
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Gebäudesanierungen
Bei thermischen Sanierungen von Bestandsgebäuden (Gebäude dessen Bauvollendung mehr als 10 Jahre zurückliegt)
Förderwerber: Zur Inanspruchnahme dieser Förderung berechtigt sind die Eigentümer von Wohngebäuden und die Eigentümer von betrieblichen Anlagen im Gemeindegebiet von Grödig. Bei Wohngebäuden kann im Falle der schriftlichen Zustimmung des Eigentümers die Förderung auch von Hauptmietern in Anspruch genommen werden. Eine Förderung wird nicht gewährt für Betriebswohnungen und Wohngebäuden im Eigentum von Wohnbaugenossenschaften.
5. Der Fenstertausch wird mit € 10,- pro m2 Fensterfläche (inkl. Rahmen) bei Holz- oder Holzalu-Konstruktionen (keine PVC) gefördert, wobei die Verglasung der ausgetauschten Fenster einen U-Wert von 0,5 W/m²K nicht überschreiten darf.
6. Die Dämmung der Außenwände wird mit € 3,- pro m2 gedämmte Außenwandfläche gefördert, wobei ein U-Wert von 0,25 W/m²K für den Bauteil nicht überschritten werden darf ausbezahlt.
7. Die Dämmung der obersten Geschoßdecke wird mit € 2,50 pro m2 gedämmte Geschoßfläche gefördert, wobei ein U-Wert von 0,20 W/m2K nicht überschritten werden darf. Die Förderung wird ausschließlich für Dämmmaterial aus nachwachsenden Rohstoffen" (2.8. Zellulose, Holzfaserdämmplatten, Stroh, Wolle, etc.) (lt. Wärmeschutzverordnung bzw. Richtlinie für Energieeffizienz) ausbezahlt.
Die erteilten Zuschüsse sind vom Förderungswerber zurückzuerstatten, wenn
(a) die Förderung aufgrund wesentlicher unrichtiger und unvollständiger Angaben des Förderungswerbers erlangt worden ist,
(b) die Förderung widmungswidrig verwendet wird,
(c) die Bedingungen und Auflagen dieser Richtlinien aus Verschulden des Förderungswerbers nicht erfüllt werden.
(d) die Anlage nicht mindestens 10 Jahre hindurch ab Auszahlung widmungsgemäß verwendet wird.