KontaktMarktgemeinde GrödigDr. Richard Hartmann Straße 15082 Grödig
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Die Gemeindevorstehung besteht aus 9 Mitgliedern (Gemeinderäte) der Gemeindevertretung.Die Gemeindevorstehung setzt sich folgendermaßen zusammen:
Die gesetzlichen Zuständigkeiten gemäß § 43 GdO 2019 sind unter anderem:
1. gewisse Personalangelegenheiten
2. Rechtsgeschäfte wie Erwerb und Veräußerungen von unbeweglichen Sachen zw. 12.000 – 150.000€ je Einzelfall und von beweglichen Sachen zw. 40.000 – 150.000€ je Einzelfall. Vergabe von Arbeiten und Dienstleistungen und Lieferungen zw. 40.000 – 150.000€ je Einzelfall.
3. Abschreibung uneinbringlicher Forderungen bis 30.000€ je Einzelfall.
Gemäß § 45 (2) Berufungsbehörde in Gemeindeabgabeangelegenheiten
Darüber hinaus zuständig für:
Partei anzeigen Alle Die Grünen und Unabhängigen FPÖ SPÖ Grödig VP und Parteifreie