Loading

Gemeindevorstehung

Die Gemeindevorstehung besteht aus 9 Mitgliedern (Gemeinderäte) der Gemeindevertretung.
Die Gemeindevorstehung setzt sich folgendermaßen zusammen:

  • VP + Parteifreie: 7 (inkl. Bürgermeister)

  • SPÖ: 1

  • FPÖ: 1

  • GU: 1 (kein Stimmrecht, beratendes Mitglied)


Die gesetzlichen Zuständigkeiten gemäß § 43 GdO 2019 sind unter anderem:

1. gewisse Personalangelegenheiten

2. Rechtsgeschäfte wie Erwerb und Veräußerungen von unbeweglichen Sachen zw. 12.000 – 150.000€ je Einzelfall und von beweglichen Sachen zw. 40.000 – 150.000€ je Einzelfall. Vergabe von Arbeiten und Dienstleistungen und Lieferungen zw. 40.000 – 150.000€ je Einzelfall.

3. Abschreibung uneinbringlicher Forderungen bis 30.000€ je Einzelfall.

Gemäß § 45 (2) Berufungsbehörde in Gemeindeabgabeangelegenheiten

Darüber hinaus zuständig für:

  • Finanzausschuss

  • E5-Ausschuss (Vorberatung in einem e5 Team)

  • Umweltthemen

  • straßenpolizeiliche Maßnahmen

  • Abfallwirtschaft

  • Katastrophen-, Sicherheits- und Feuerwehrwesen

  • Vereinswesen

  • Kinderbetreuung und Jugendthemen

  • Seniorenthemen

  • Umschulungsansuchen

  • Vermietung und Verpachtungen von gemeindeeigenen Räumen und Liegenschaften (sofern die Kompetenzen des Bgm laut § 40 überschritten wird

  • Ermächtigung des Bürgermeisters zur Aufnahme von Bediensteten im Bereich der Kinderbetreuung und Seniorenbetreuung

  • Ermächtigung des Bürgermeisters zur Kündigung von Bediensteten innerhalb der Probezeit von 3 Monaten

  • Beratung und Beschlussfassung gemeindeeigener Bauvorhaben

  • Noch keine Kontakte hinzugefügt

Gemeinderäte

  • Noch keine Kontakte hinzugefügt