Die Gemeindevorstehung besteht aus 9 Mitgliedern (Gemeinderäte) der Gemeindevertretung.
Die Gemeindevorstehung setzt sich folgendermaßen zusammen:
VP + Parteifreie: 7 (inkl. Bürgermeister)
SPÖ: 1
FPÖ: 1
GU: 1 (kein Stimmrecht, beratendes Mitglied)
Die gesetzlichen Zuständigkeiten gemäß § 43 GdO 2019 sind unter anderem:
1. gewisse Personalangelegenheiten
2. Rechtsgeschäfte wie Erwerb und Veräußerungen von unbeweglichen Sachen zw. 12.000 – 150.000€ je Einzelfall und von beweglichen Sachen zw. 40.000 – 150.000€ je Einzelfall. Vergabe von Arbeiten und Dienstleistungen und Lieferungen zw. 40.000 – 150.000€ je Einzelfall.
3. Abschreibung uneinbringlicher Forderungen bis 30.000€ je Einzelfall.
Gemäß § 45 (2) Berufungsbehörde in Gemeindeabgabeangelegenheiten
Darüber hinaus zuständig für:
Finanzausschuss
E5-Ausschuss (Vorberatung in einem e5 Team)
Umweltthemen
straßenpolizeiliche Maßnahmen
Abfallwirtschaft
Katastrophen-, Sicherheits- und Feuerwehrwesen
Vereinswesen
Kinderbetreuung und Jugendthemen
Seniorenthemen
Umschulungsansuchen
Vermietung und Verpachtungen von gemeindeeigenen Räumen und Liegenschaften (sofern die Kompetenzen des Bgm laut § 40 überschritten wird
Ermächtigung des Bürgermeisters zur Aufnahme von Bediensteten im Bereich der Kinderbetreuung und Seniorenbetreuung
Ermächtigung des Bürgermeisters zur Kündigung von Bediensteten innerhalb der Probezeit von 3 Monaten
Beratung und Beschlussfassung gemeindeeigener Bauvorhaben