Gemeindevorstehung

    Die Gemeindevorstehung besteht aus 9 Mitgliedern (Gemeinderäte) der Gemeindevertretung.
    Die Gemeindevorstehung setzt sich folgendermaßen zusammen:

    • VP + Parteifreie: 7 (inkl. Bürgermeister)

    • SPÖ: 1

    • FPÖ: 1

    • GU: 1 (kein Stimmrecht, beratendes Mitglied)


    Die gesetzlichen Zuständigkeiten gemäß § 43 GdO 2019 sind unter anderem:

    1. gewisse Personalangelegenheiten

    2. Rechtsgeschäfte wie Erwerb und Veräußerungen von unbeweglichen Sachen zw. 12.000 – 150.000€ je Einzelfall und von beweglichen Sachen zw. 40.000 – 150.000€ je Einzelfall. Vergabe von Arbeiten und Dienstleistungen und Lieferungen zw. 40.000 – 150.000€ je Einzelfall.

    3. Abschreibung uneinbringlicher Forderungen bis 30.000€ je Einzelfall.

    Gemäß § 45 (2) Berufungsbehörde in Gemeindeabgabeangelegenheiten


    Darüber hinaus zuständig für:

    • Finanzausschuss

    • E5-Ausschuss (Vorberatung in einem e5 Team)

    • Umweltthemen

    • straßenpolizeiliche Maßnahmen

    • Abfallwirtschaft

    • Katastrophen-, Sicherheits- und Feuerwehrwesen

    • Vereinswesen

    • Kinderbetreuung und Jugendthemen

    • Seniorenthemen

    • Umschulungsansuchen

    • Vermietung und Verpachtungen von gemeindeeigenen Räumen und Liegenschaften (sofern die Kompetenzen des Bgm laut § 40 überschritten wird

    • Ermächtigung des Bürgermeisters zur Aufnahme von Bediensteten im Bereich der Kinderbetreuung und Seniorenbetreuung

    • Ermächtigung des Bürgermeisters zur Kündigung von Bediensteten innerhalb der Probezeit von 3 Monaten

    • Beratung und Beschlussfassung gemeindeeigener Bauvorhaben

    Gemeinderäte