Der Anmeldetermin wird jedes Jahr in der Gemeindeinformation Grödig bzw. auf der Gemeinde Homepage bekannt gegeben.
Einschreibungsberechtigt sind jene Kinder ab dem 3 Lebensjahr, die ihren Hauptwohnsitz in der Marktgemeinde Grödig haben.
Mittels Abgabe des Anmeldeantrages und nach schriftlicher Verständigung des Einschreibetermines in den
jeweiligen Einrichtungen ist zu diesem bitte mitzubringen:
- natürlich ihr Kind
- 1 großem Foto und 2 kleine Fotos in Passgröße
- des Mutter-Kind-Passes (Impfausweis)
- ärztliches Gutachten bei Kinder mit erhöhtem Förderbedarf
Reihungskriterien
- Kinder, die ihrem Alter nach, dem Schuleintritt am nächsten stehen
- Kinder, bei denen aus sozialen oder erzieherischen Gründen oder wegen eines erhöhten Förderbedarfes die Ermöglichung eines Kindergartenbesuches geboten scheint;
- Kinder, oder deren Geschwister, die diesen oder einen anderen Kindergarten in der Marktgemeinde Grödig bereits besucht haben