Anmeldung

Für Kinder ab dem 18. Lebensmonat bis zum 3. Lebensjahr.

Der Anmeldetermin wird jedes Jahr in der Gemeindeinformation Grödig bzw. auf der Gemeinde Homepage bekannt gegeben.
Einschreibungsberechtigt sind jene Kinder ab dem 18. Lebensmonat, die ihren Hauptwohnsitz in der Marktgemeinde Grödig haben.

Reihungskriterien für die Aufnahme der Kinder

  • Kinder von alleinerziehenden Eltern
  • Geschwisterkinder
  • Kinder von berufstätigen Eltern
  • Kinder mit erhöhtem Förderbedarf
    (Voraussetzung: sonderpädagogisches Gutachten)

Mittels Abgabe des Anmeldeantrages und nach schriftlicher Verständigung des Einschreibetermines in den 
jeweiligen Einrichtungen ist zu diesem bitte mitzubringen: 

  • Das einzuschreibende Kind
  • Ein aktuelles Foto vom Kind
  • Mutter-Kind Pass
  • Meldebestätigung
  • Geburtsurkunde
  • Impfpass
  • Bei Kindern mit erhöhtem Förderbedarf ist ein ärztlicher Befund erforderlich