Eheschließung

Bitte bringen Sie für das Aufgebot mit:

  • Amtlichen Lichtbildausweis
  • Staatsbürgerschaftsnachweis (bei Ausländern: Reisepass, Personalausweis)
  • Urkunde zur Führung eines akademischen Grades
  • Heiratsurkunden aller Vorehen
  • Nachweise über die Auflösung der Vorehen (Scheidungsbeschlüsse, Sterbeurkunden)
  • Geburtsurkunden aller gemeinsamen vorehelichen Kinder
  • Meldenachweise(bei Wohnsitz im Ausland)
  • Weitere Urkunden und Nachweise werden, insbesondere bei nicht-österreichischen Staatsbürgern, je nach Sachlage vorzulegen sein: z.B. Ehefähigkeitszeugnis, Ledigkeitsbescheinigung, Familienstandsbescheinigung, mit entsprechender Übersetzungund nicht älter als 6 Monate vom Ausstellungsdatum
  • Gerichtsbeschluß über Ehemündigkeit  mit Rechtskraftklausel (Verlobte zwischen 16 und 18 Jahren)
  • Einwilligung des gesetzlichen Vertreters(unter 18 Jahren) bzw. Sachwalter
  • Bescheinigung der Flüchtlingseigenschaft

Zuständig