Förderungen 2022

Zusätzlich zu den Förderungen des Bundes, des Landes und der Industrie/Importeure/Gewerbe oder des Handels

Förderung von Maßnahmen zur Reduzierung des Energieverbrauches

Richtlinien:

Förderbar sind folgende Maßnahmen im Zusammenhang mit einer betrieblichen Anlage: 

 Heizungsumstellungen

1.    Der Einbau einer neuen Holzzentralheizung (z.B. Stückholzkessel, Holzpelletsheizung, automatische Hackschnitzelheizung, Kachelofen) wird pauschal mit € 500,-- gefördert, wenn diese Anlage den Richtlinien der Salzburger Landesförderung Technische Richtlinien für Scheitholzheizungen entspricht. Es dürfen nur Feuerungsanlagen eingebaut werden die das Österreichische Umweltzeichen Richtlinie UZ37 (www.umweltzeichen.at) „ Holzheizungen“ vom 01. Jänner 2008 erfüllen.

2.   Für die Errichtung einer thermischen Solaranlage oder Photovoltaikanlage für Raumheizung und Warmwasseraufbereitung wird eine Förderungspauschale von € 500,-- für ein Ein- und Zweifamilienhäuser und von € 800,-- für Wohnanlagen mit mindestens 3 Wohnungen gewährt, wenn die Anlage den Förderungskriterien für thermische Solaranlagen und für Photovoltaikanlagen für Privathaushalte und Landwirtschaft der Salzburger Landesregierung entspricht.

3.       Anschluss an ein Biomasse-Nahwärmenetz: Für den Anschluss an ein Biomasse-Nahwärmenetz wird ein einmaliger Zuschuss von € 500,-- gewährt.

Förderungswerber

Zur Inanspruchnahme dieser Förderung berechtigt sind die Eigentümer von Wohngebäuden und die Eigentümer von betrieblichen Anlagen im Gemeindegebiet von Grödig. Bei Wohngebäuden kann im Falle der schriftlichen Zustimmung des Eigentümers die Förderung auch von Hauptmietern in Anspruch genommen werden. Eine Förderung nach § 2 (Z. 1. – 4.) wird nicht gewährt für Betriebswohnungen und Wohngebäuden im Eigentum von Wohnbaugenossenschaften.

  1. Vor Durchführung der förderbaren Maßnahme ist eine Energieberatung in Anspruch zu nehmen. Diese kann von der Energieberatung der Salzburger Landesregierung oder von einem befugten technischen Büro durchgeführt werden. Das Ergebnis der Energieberatung ist in schriftlicher Form dem Förderungsantrag beizulegen.
  2. Förderungsansuchen sind längstens drei Monate nach der Durchführung (Rechnungslegung) beim Gemeindeamt Grödig einzureichen.
  3. Für alle förderbaren Maßnahmen ist bei der Einreichung eine Funktionsbestätigung entweder als Bestandteil der Rechnung oder gleichzeitig mit dieser vorzulegen. Davon ausgenommen sind förderbare Maßnahmen gemäß § 2 Z. 2 - 4, für welche mit dem Ansuchen eine Materialbestätigung vorzulegen ist.
  4. Die Auszahlung der Förderung erfolgt nach Vorlage der geforderten Nachweise auf Empfehlung des Umweltausschusses und auf Grund eines Beschlusses der Gemeindevorstehung nach Maßgabe der vorhandenen Mittel.

 Die erteilten Zuschüsse sind vom Förderungswerber zurückzuerstatten wenn

  1. (a) die Förderung aufgrund wesentlicher unrichtiger und unvollständiger Angaben des Förderungswerbers erlangt worden ist,
  2. (b) die Förderung widmungswidrig verwendet wird,
  3. (c) die Bedingungen und Auflagen dieser Richtlinien aus Verschulden des Förderungswerbers nicht erfüllt werden.
  4. (d) die Anlage nicht mindestens 10 Jahre hindurch ab Auszahlung widmungsgemäß verwendet wird.

Förderungen des öffentlichen Verkehrs

Förderung für Busjahrestickets und Semestertickets für Studenten

Was wird gefördert?

Gefördert werden Jahrestickets für Buslinien im Land Salzburg mit Gültigkeitsablauf 2021-22, die von natürlichen Personen mit Hauptwohnsitz in der Marktgemeinde Grödig gekauft wurden und vollständig konsumiert wurden (KEINE Förderung für vorzeitig zurückgegebene Jahreskarten).

Wie hoch ist die Förderung?

  • Klimaticket Salzburg  um € 365,00 - € 170,00 Förderung = zu zahlender Betrag von € 195,00
  • Klimaticket Österreich um 1.095,00 - € 170,00 Förderung = zu zahlender Betrag von € 925,00
  • Edelweißticket für das gesamte Bundesland für Senioren um € 274,00 € 80,00 Förderung = zu zahlender Betrag von € 194,00
  • Super s`Cool Card um € 96,00 -  € 50,00 Förderung = zu zahlender Betrag von € 46,00
  • Semesterticket für Studierende mit Hauptwohnsitz in Grödig je Semesterticket oder Jahresticket (österreichweit): Förderung € 100,00 für Jahreskarten oder € 50,00 für Semesterkartenförderung je       Semester.

    Wer erhält die Förderung?

    Bezugsberechtigt ist die Person, die auf der Jahreskarte/ auf dem Semesterticket angeführt ist, bzw. auf die die Rechnung ausgestellt wurde.

    Wie kommen die Grödiger Gemeindebürger zu ihrer Rückvergütung?
    Das Antragsformular ist im Bürgerservice oder auf unserer Homepage erhältlich.
    Der Antragsteller gibt das vollständig ausgefüllte Formular innerhalb 3 Monaten nach Ablauf der Gültigkeit der Jahresticket im Bürgerservice ab. Der Förderbetrag wird in Form von Gutscheinen "Der Grödiger" zur Aurechterhaltung und Belegbung der Grödiger Wirtschaft rückvergütet.
    Der Förderungsempfänger verpflichtet sich, die Förderrichtlinien der Gemeinde zu akzeptieren und einzuhalten!

Förderung von Kinder-Fahrradanhängern, Lasten-Fahrradanhänger und Lastenfahrrädern:

Seitens der Gemeinde wird ein Zuschuss in Höhe von 25 % für Kinder-Fahrradanhänger und Lasten-Fahrradanhänger (max. € 150,00 pro Haushalt bzw. Betrieb der in Grödig ansässig ist) und Lastenfahrräder (max. € 300,00 pro Haushalt bzw. Betrieb der in Grödig ansässig ist) gegen Vorlage eines Antrages und der Rechnung gewährt. Gefördert werden Fahrradanhänger und Lasträder die ausschließlich bei Händlern in den Bezirken Salzburg Stadt, Salzburg Umgebung und Hallein angekauft werden. Die Ausbezahlung der Förderung erfolgt erst nach nachweißlicher Anbringung eines dafür vorgesehenen Aufklebers (Fotodokumentation) der von der Gemeinde zur Verfügung gestellt wird. Der Aufkleber muss dauerhaft und gut ersichtlich am Fahrradanhänger bzw. Lastenfahrrad aufgeklebt werden.

Die Förderung wird solange gewährt, bis das dafür vorgesehene Budget aufgebraucht ist.

20% AKTION AUF 10er BADEBLÖCKE UMLIEGENDER FREIBÄDER            

Schwimmbad

Die Badesaison hat wieder begonnen, deshalb möchten wir unseren Bürger*innen, die im Gemeindegebiet Grödig Ihren Wohnsitz haben, verbilligte Badeeintrittskarten zukommen lassen. 

Diese schöne, besondere Zeit nehmen wir zum Anlass, Ihren Urlaub in Österreich mitzugestalten und gewähren Ihnen einen Nachlass von 20 Prozent auf den Kaufpreis eines 10er Blockes eines Freibades aus allen Grödiger Umlandgemeinden. Kommen Sie mit der Rechnung über den besorgten 10er Block in unser Bürgerservice der Marktgemeinde Grödig. Gefördert wird maximal ein 10er Block pro Monat und Person.