KontaktMarktgemeinde GrödigDr. Richard Hartmann Straße 15082 Grödig
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Eine Beschwerde ist ein Rechtsmittel gegen einen Beschluss. Beschwerden sind zulässig, sofern der betroffenen Partei bzw. Person bestimmte Rechte verweigert bzw. Pflichten auferlegt werden. Beschwerden sind auch in Verwaltungsverfahren gegen Bescheide zulässig.
Um den Entschluss eines Verwaltungsgerichts anzufechten, kann eine Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof eingebracht werden.
https://kommunal.at/glossar/beschwerde